1. Gegenstand des Mietvertrages, Kenntnisse des Kunden, Zugang zur Mietsache
Der Kunde hat die umseitig aufgeführten oder gleichwertige Geräte zur Miete erhalten. Er hat sich bei Erhalt der Geräte sorgfältig von deren ordnungsgemäßen Zustand überzeugt. Er gibt an, dass er über hinreichende Kenntnisse im Umgang mit Licht - und Tonanlagen verfügt und in der Lage ist, die ihm zur Verfügung gestellten Geräte sachgerecht aufzubauen, anzuschließen und zu bedienen. Er muss den Mitarbeitern der Firma Basement-Eventservice jederzeit Zugang zu den gemieteten Geräten gewähren. Bei unsachgemäßer Handhabung kann die weitere Benutzung der Geräte durch die Firma Basement-Eventservice unterbunden werden.
2. Haftung des Kunden, Urheberrecht, gesetzliche Bestimmungen
Der Kunde übernimmt die uneingeschränkte Haftung der Mietsache, die auch den zufälligen Untergang, Brand - und Wasserschäden, Diebstahl, Schäden während des Betriebs und Sachbeschädigung umfasst. Der Kunde ist für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, die für öffentliche Veranstaltungen gelten, verantwortlich, insbesondere die Einhaltung der Urheberrechte und Verkehrssicherungspflichten, die Versammlungsstättenverordnung, sowie Bestimmungen zum Brandschutz und Flucht- und Rettungswegen. Ebenso hat er alle öffentlich - rechtlichen Verpflichtungen, die sich aus der Zurverfügungstellung der Mietsachen sowie deren Betrieb ergeben, zu tragen.
3. Auf- und Abbau der Anlage
Der Kunde hat vor Ankunft von Mitarbeitern der Firma Basement-Eventservicefür Aufbaulicht, freien Zugang zum Veranstaltungsbereich, insbesondere zu allen für die Veranstaltung erforderlichen Energieversorgungsräumen, Anschlüssen und Sicherungen zu sorgen. Weiterhin ist eine freie Zufahrt für LKW bis 7,5t zum Aufbauort sicherzustellen. Währen der Auf- Abbau und Bedienungszeit stellt der Kunde kostenfrei alkoholfreie Getränke und Essen für die Mitarbeiter in einem vertretbaren Rahmen zur Verfügung. Sollte aufgrund einer Veranstaltung eine Übernachtung erforderlich sein, stellt die Firma Basement-Eventservice dem Kunden frei, eine geeignete Übernachtungsmöglichkeit für die Mitarbeiter der Firma Basement-Eventservice in Veranstaltungsortnähe zu stellen, oder die Kosten der nächstmöglichen und günstigsten Übernachtungsmöglichkeit von der Firma Basement-Eventservice in Rechnung gestellt zu bekommen.
4. Rückgabe der Mietsache, Reinigungskosten, Versicherung
Kommt der Kunde mit
der Rückgabe der Mietsache in Verzug, so hat er für jede angefangene
Stunde der Verspätung zusätzlich 5% des vereinbarten Mietpreises
zu zahlen. Sollte er die gemieteten Geräte nicht im ordnungsgemäßen,
sauberen Zustand zurückgeben, trägt er die Kosten für die Reparatur
und Reinigung durch die Firma Basement-Eventservice. Dies gilt insbesondere
für nicht ordnungsgemäß aufgewickelte Kabel wie z. B. Boxen-
oder Mikrofonkabel, Lastleitungen und Hartingverbindungen, sowie für
Netzkabel und Steuerleitungen. Weiterhin sind Verschmutzungen an allen Geräten
vom Kunden bestmöglich fernzuhalten oder nach Veranstaltungsende von
ihm selbst zu reinigen. Die Firma Basement-Eventservice behält sich vor,
für jede der genannten Leitungen eine Pauschale von 3,00 € pro Stück
in Rechnung zu stellen, wenn ein nicht ordnungsgemäßer Zustand
bei Rückgabe der selben festgestellt wird. Im Schadensfalle, bzw. bei
Beschädigung leistet der Kunde Schadenersatz in Höhe des Geräteneuwertes.
Sollte er - entgegen der Vereinbarung - den sachgerechten An- / Abtransport
oder den Auf- / Abbau der Geräte nicht durchführen, trägt er
hierfür die Kosten in Höhe von 40% des vereinbarten Mietvertrages.
Der Kunde leistet Schadenersatz für den Ausfall oder die verspätete
Rückgabe der Mietsachen und trägt die damit verbundenen Folgekosten.
5. Gestaltung der Licht- und Tontechnik, Werbeträger
Der Kunde übernimmt
die Musik- und Lichtgestaltung. Eine kurze Beratung für den Aufbau oder
die Lichtgestaltung kann bei der Firma Basement-Eventservice jederzeit kostenfrei
erfragt werden. Der Kunde hat, sofern dies nicht anders vereinbart ist, auf
allen Werbeträgern den Vermieter als "Basement-Eventservice"
zu nennen.
6. Bezahlung der Mietsache, Kaution
Der Mietbetrag ist,
wenn nicht anders vereinbart, bei Ausgabe der Mietsachen in bar zu entrichten.
Die vereinbarte Kaution (falls verlangt) steht in keinem Verhältnis zu
dem tatsächlichem Gegenwert der Mietsachen und kann, auf Wunsch des Kunden,
mit dem Mietbetrag verrechnet werden. Holt der Kunde die Geräte nicht
zur vereinbarten Zeit ab, so kann die Firma Basement-Eventservice die Geräte
nach eine Bereitstellungszeit von 30 min. weitervermieten.
7. Haftung durch Basement-Eventservice
Der Anspruch auf Zahlung
des Mietpreises bleibt unberührt, wenn die Geräte nicht pünktlich
abgeholt werden, die Veranstaltung infolge der Nichterfüllung der vereinbarten
Anforderungen behindert wird oder die Geräte beschädigt werden,
soweit dies nicht auf grobe Fahrlässigkeit der Firma Basement-Eventservice
zurückzuführen ist. Die Firma Basement-Eventservice ist dann von
den Vertragspflichten entbunden. Werden beim Transport durch die Firma Basement-Eventservice
zum Veranstaltungsort die Geräte durch Unfall, höhere Gewalt etc.
beschädigt bzw. der Transport verzögert oder verhindert, sind die
Vertragsparteien von Ihren Vertragspflichten entbunden.
8. Vertagsrücktritt, Auflösung aufgrund von verstrichener Frist
Ein Vertragsrücktritt
hat per eingeschriebenem Brief an die Firma Basement-Eventservice zu erfolgen.
Bei einem Vertragsrücktritt nach der vereinbarten Frist, hat der Kunde
eine Bereitstellungsgebühr von 40% des Mietbetrages zu zahlen. Bei einem
Vertragsrücktritt innerhalb von 72 Stunden vor der vereinbarten Ausgabezeit
wird der volle Mietbetrag fällig. Verträge, die noch der Unterschrift
des Kunden bedürfen und Ihm deshalb zugesandt werden, müssen bis
zur vereinbarten Rücktrittsfrist wieder bei der Firma Basement-Eventservice,
Zeithstrasse 63, 53721 Siegburg eingehen (Datum des Poststempels), sonst
verlieren sie ihre Gültigkeit.
9. Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies nicht die übrigen Vereinbarungen. Bei Verkaufsartikel bleibt die Ware bis zur endgültigen Bezahlung Eigentum der Firma Basement-Eventservice. Gerichtsstand ist Siegburg.
