Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen Basement-Eventservice mit Stand vom 01.03.2006

1. Gegenstand des Mietvertrages, Kenntnisse des Kunden, Zugang zur Mietsache

Der Kunde hat die umseitig aufgeführten oder gleichwertige Geräte zur Miete erhalten. Er hat sich bei Erhalt der Geräte sorgfältig von deren ordnungsgemäßen Zustand überzeugt. Er gibt an, dass er über hinreichende Kenntnisse im Umgang mit Licht - und Tonanlagen verfügt und in der Lage ist, die ihm zur Verfügung gestellten Geräte sachgerecht aufzubauen, anzuschließen und zu bedienen. Er muss den Mitarbeitern der Firma Basement-Eventservice jederzeit Zugang zu den gemieteten Geräten gewähren. Bei unsachgemäßer Handhabung kann die weitere Benutzung der Geräte durch die Firma Basement-Eventservice unterbunden werden.

2. Haftung des Kunden, Urheberrecht, gesetzliche Bestimmungen

Der Kunde übernimmt die uneingeschränkte Haftung der Mietsache, die auch den zufälligen Untergang, Brand - und Wasserschäden, Diebstahl, Schäden während des Betriebs und Sachbeschädigung umfasst. Der Kunde ist für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, die für öffentliche Veranstaltungen gelten, verantwortlich, insbesondere die Einhaltung der Urheberrechte und Verkehrssicherungspflichten, die Versammlungsstättenverordnung, sowie Bestimmungen zum Brandschutz und Flucht- und Rettungswegen. Ebenso hat er alle öffentlich - rechtlichen Verpflichtungen, die sich aus der Zurverfügungstellung der Mietsachen sowie deren Betrieb ergeben, zu tragen.

3. Auf- und Abbau der Anlage

Der Kunde hat vor Ankunft von Mitarbeitern der Firma Basement-Eventservicefür Aufbaulicht, freien Zugang zum Veranstaltungsbereich, insbesondere zu allen für die Veranstaltung erforderlichen Energieversorgungsräumen, Anschlüssen und Sicherungen zu sorgen. Weiterhin ist eine freie Zufahrt für LKW bis 7,5t zum Aufbauort sicherzustellen. Währen der Auf- Abbau und Bedienungszeit stellt der Kunde kostenfrei alkoholfreie Getränke und Essen für die Mitarbeiter in einem vertretbaren Rahmen zur Verfügung. Sollte aufgrund einer Veranstaltung eine Übernachtung erforderlich sein, stellt die Firma Basement-Eventservice dem Kunden frei, eine geeignete Übernachtungsmöglichkeit für die Mitarbeiter der Firma Basement-Eventservice in Veranstaltungsortnähe zu stellen, oder die Kosten der nächstmöglichen und günstigsten Übernachtungsmöglichkeit von der Firma Basement-Eventservice in Rechnung gestellt zu bekommen.

4. Rückgabe der Mietsache, Reinigungskosten, Versicherung

Kommt der Kunde mit der Rückgabe der Mietsache in Verzug, so hat er für jede angefangene Stunde der Verspätung zusätzlich 5% des vereinbarten Mietpreises zu zahlen. Sollte er die gemieteten Geräte nicht im ordnungsgemäßen, sauberen Zustand zurückgeben, trägt er die Kosten für die Reparatur und Reinigung durch die Firma Basement-Eventservice. Dies gilt insbesondere für nicht ordnungsgemäß aufgewickelte Kabel wie z. B. Boxen- oder Mikrofonkabel, Lastleitungen und Hartingverbindungen, sowie für Netzkabel und Steuerleitungen. Weiterhin sind Verschmutzungen an allen Geräten vom Kunden bestmöglich fernzuhalten oder nach Veranstaltungsende von ihm selbst zu reinigen. Die Firma Basement-Eventservice behält sich vor, für jede der genannten Leitungen eine Pauschale von 3,00 € pro Stück in Rechnung zu stellen, wenn ein nicht ordnungsgemäßer Zustand bei Rückgabe der selben festgestellt wird. Im Schadensfalle, bzw. bei Beschädigung leistet der Kunde Schadenersatz in Höhe des Geräteneuwertes. Sollte er - entgegen der Vereinbarung - den sachgerechten An- / Abtransport oder den Auf- / Abbau der Geräte nicht durchführen, trägt er hierfür die Kosten in Höhe von 40% des vereinbarten Mietvertrages. Der Kunde leistet Schadenersatz für den Ausfall oder die verspätete Rückgabe der Mietsachen und trägt die damit verbundenen Folgekosten.

5. Gestaltung der Licht- und Tontechnik, Werbeträger

Der Kunde übernimmt die Musik- und Lichtgestaltung. Eine kurze Beratung für den Aufbau oder die Lichtgestaltung kann bei der Firma Basement-Eventservice jederzeit kostenfrei erfragt werden. Der Kunde hat, sofern dies nicht anders vereinbart ist, auf allen Werbeträgern den Vermieter als "Basement-Eventservice" zu nennen.

6. Bezahlung der Mietsache, Kaution

Der Mietbetrag ist, wenn nicht anders vereinbart, bei Ausgabe der Mietsachen in bar zu entrichten. Die vereinbarte Kaution (falls verlangt) steht in keinem Verhältnis zu dem tatsächlichem Gegenwert der Mietsachen und kann, auf Wunsch des Kunden, mit dem Mietbetrag verrechnet werden. Holt der Kunde die Geräte nicht zur vereinbarten Zeit ab, so kann die Firma Basement-Eventservice die Geräte nach eine Bereitstellungszeit von 30 min. weitervermieten.

7. Haftung durch Basement-Eventservice

Der Anspruch auf Zahlung des Mietpreises bleibt unberührt, wenn die Geräte nicht pünktlich abgeholt werden, die Veranstaltung infolge der Nichterfüllung der vereinbarten Anforderungen behindert wird oder die Geräte beschädigt werden, soweit dies nicht auf grobe Fahrlässigkeit der Firma Basement-Eventservice zurückzuführen ist. Die Firma Basement-Eventservice ist dann von den Vertragspflichten entbunden. Werden beim Transport durch die Firma Basement-Eventservice zum Veranstaltungsort die Geräte durch Unfall, höhere Gewalt etc. beschädigt bzw. der Transport verzögert oder verhindert, sind die Vertragsparteien von Ihren Vertragspflichten entbunden.

8. Vertagsrücktritt, Auflösung aufgrund von verstrichener Frist

Ein Vertragsrücktritt hat per eingeschriebenem Brief an die Firma Basement-Eventservice zu erfolgen. Bei einem Vertragsrücktritt nach der vereinbarten Frist, hat der Kunde eine Bereitstellungsgebühr von 40% des Mietbetrages zu zahlen. Bei einem Vertragsrücktritt innerhalb von 72 Stunden vor der vereinbarten Ausgabezeit wird der volle Mietbetrag fällig. Verträge, die noch der Unterschrift des Kunden bedürfen und Ihm deshalb zugesandt werden, müssen bis zur vereinbarten Rücktrittsfrist wieder bei der Firma Basement-Eventservice, Zeithstrasse 63, 53721 Siegburg eingehen (Datum des Poststempels), sonst verlieren sie ihre Gültigkeit.

9. Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies nicht die übrigen Vereinbarungen. Bei Verkaufsartikel bleibt die Ware bis zur endgültigen Bezahlung Eigentum der Firma Basement-Eventservice. Gerichtsstand ist Siegburg.